Kostenübersicht Psychotherapie & Coaching


  • Privat Versicherte und Beihilfe

Für privat Versicherte ist die Kostenübernahme i.d.R. unproblematisch, jedoch vertragsabhängig. Die abgeschlossenen Leistungen können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall die Versicherung kontaktieren. Bitte klären Sie den Versicherungsumfang vor Aufnahme der Psychotherapie.  

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist i.d.R. ebenfalls unproblematisch möglich. Nehmen Sie vor Aufnahme der Psychotherapie Kontakt mit der für Sie zuständigen Beihilfestelle auf, um sich über die Formalitäten zu informieren.  

Die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP). Sie erhalten bereits im Erstgespräch eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können.  

  • Soldaten der Bundeswehr

Sind Sie Soldat der Bundeswehr, werden die Therapiekosten von der Bundeswehr übernommen. Ihr Truppenarzt bzw. Ihr Wehrpsychiater ist Ihr Ansprechpartner. Von ihm erhalten Sie den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/bw/0218), den Sie zum ersten Termin mit in die Praxis bringen müssen.

  • Einzelcoaching

Es gibt Gründe, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Wenn Sie z.B. nicht möchten, dass Ihre Krankenversicherung Einblick in die Heilbehandlung erhalten soll (z.B. vor Aufnahme in ein Beamtenverhältnis oder vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung o.ä.).

Liegt keine Symptomatik von Krankheitswert vor und handelt es sich um eine psychologische Beratung oder ein Coaching bzw. um Präventionsleistungen oder Leistungen zur Gesundheitsförderung, sind die Kosten selbst zu tragen. Auch hier erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP).

  • Gesetzlich Versicherte

Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ist die Psychotherapie eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine Behandlung über Ihre Gesundheitskarte und die Gesetzliche Krankenversicherung ist dann grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen möglich. Die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte (eGK) ist zwingend nötig. Ohne Vorlage kann keine Behandlung stattfinden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Für gesetzlich Versicherte biete ich Psychotherapie im Rahmen meines Versorgungsauftrags in der Hauptstraße 36 in Zella-Mehlis an.

  • Gruppentherapie

Im Rahmen meiner angestrebten Zusatzqualifiaktion als Gruppentherapeutin biete ich Kleingruppen von ca. 4 Personen an. Das Programm ist auf 15 Doppelsitzungen ausgelegt und die Teilnehmergebühr beträgt 40€ je Doppelsitzung. 


Da ich als Psychotherapeutin in einer reinen Bestellpraxis arbeite, können kurzfristig abgesagte Termine i.d.R. nicht anderweitig vergeben werden. Die Krankenkassen und Versicherungen übernehmen die Kosten für die ausgefallenen Sitzungen nicht, egal warum der Termin nicht wahrgenommen wurde und auch nicht bei nachweislicher Krankheit des Patienten. Bei unangekündigtem Nichterscheinen oder bei Terminabsagen kürzer als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird aus wirtschaftlichen Gründen ein Ausfallhonorar von 80% des angefallenen Stundensatz berechnet.